Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.11.2008 - I-3 U 165/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,82763
OLG Hamm, 26.11.2008 - I-3 U 165/07 (https://dejure.org/2008,82763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2008 - I-3 U 165/07 (https://dejure.org/2008,82763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2008 - I-3 U 165/07 (https://dejure.org/2008,82763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,82763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Weil die Penisverletzung den insofern gebilligten Sachverständigenausführungen zufolge (auch unter Berücksichtigung evtl. Verwachsungsbelastungen aufgrund stattgehabter Voroperationen) kein eingriffsspezifisches Risiko der Vasektomie darstellte, bestand nach der Rechtsprechung insofern bezüglich der (höchst selten vorkommenden) Penisverletzung keine ärztliche Risikohinweispflicht gegenüber dem Patienten (vgl. zum Aufklärungsbedarf bei seltenen, aber die Lebensführung ggfls. besonders belastenden Risiken : BGH, VersR 2000, 725, 726; OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2007 - 3 U 155/06; OLG Köln, Urteil vom 25.04.2007 - 5 U 180/05;; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - 5 U 70/00).
  • OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05

    Arztrecht - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei unzureichender Aufklärung vor

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Weil die Penisverletzung den insofern gebilligten Sachverständigenausführungen zufolge (auch unter Berücksichtigung evtl. Verwachsungsbelastungen aufgrund stattgehabter Voroperationen) kein eingriffsspezifisches Risiko der Vasektomie darstellte, bestand nach der Rechtsprechung insofern bezüglich der (höchst selten vorkommenden) Penisverletzung keine ärztliche Risikohinweispflicht gegenüber dem Patienten (vgl. zum Aufklärungsbedarf bei seltenen, aber die Lebensführung ggfls. besonders belastenden Risiken : BGH, VersR 2000, 725, 726; OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2007 - 3 U 155/06; OLG Köln, Urteil vom 25.04.2007 - 5 U 180/05;; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - 5 U 70/00).
  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Der Patient hat nach gefestigter Rechtsprechung nur einen Anspruch darauf, im Großen und Ganzen über die Natur des Eingriffs aufgeklärt zu werden, wobei die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich Sache des Arztes ist (BGH, NJW 1988, 1514 m.w.N.; NJW 1992, 754 ff.).
  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Der Beklagte haftet insofern auch nicht unter dem Aspekt der sog. Grundaufklärung bei nicht aufklärungspflichtigen verwirklichten Eingriffsrisiken (vgl. : BGH, NJW 1991, 2346 ff.).
  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 32/87

    Aufklärungspflicht des Arztes bei erhöhtem Risiko einer Komplikation

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Der Patient hat nach gefestigter Rechtsprechung nur einen Anspruch darauf, im Großen und Ganzen über die Natur des Eingriffs aufgeklärt zu werden, wobei die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich Sache des Arztes ist (BGH, NJW 1988, 1514 m.w.N.; NJW 1992, 754 ff.).
  • OLG Oldenburg, 13.12.2007 - 1 U 94/07

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung für verschiedene apothekenpflichtige

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Es entspricht insofern gefestigter Rechtsprechung (vgl. etwa : Senatsbeschluss v. 26.11.2007 - 3 U 174/07: MedR 2008, 508), dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, wonach eine seltene Komplikation auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückgeht.
  • OLG Hamm, 05.02.2007 - 3 U 155/06

    Arzthaftung wegen unterlassener Aufklärung über hohes Schlaganfallrisiko einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Weil die Penisverletzung den insofern gebilligten Sachverständigenausführungen zufolge (auch unter Berücksichtigung evtl. Verwachsungsbelastungen aufgrund stattgehabter Voroperationen) kein eingriffsspezifisches Risiko der Vasektomie darstellte, bestand nach der Rechtsprechung insofern bezüglich der (höchst selten vorkommenden) Penisverletzung keine ärztliche Risikohinweispflicht gegenüber dem Patienten (vgl. zum Aufklärungsbedarf bei seltenen, aber die Lebensführung ggfls. besonders belastenden Risiken : BGH, VersR 2000, 725, 726; OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2007 - 3 U 155/06; OLG Köln, Urteil vom 25.04.2007 - 5 U 180/05;; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - 5 U 70/00).
  • OLG Hamm, 17.09.2001 - 3 U 58/01

    Anlage eines Zentralvenenkatheters ohne Einwilligung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Ausgehen kann er von der mutmaßlichen Einwilligung des Patienten (neben den hier nicht gegebenen Fällen vitaler oder absoluter Indikation) insbesondere bei einer nur belanglosen Erweiterung der Operation (OLG Hamm, OLGR 2002, 309 ff. m.w.N. zur Rspr.; Senatsbeschluss vom 06.03.2006 - 3 U 260/05).
  • OLG Hamm, 26.11.2007 - 3 U 174/07

    Zur Einbeziehung und Würdigung eines Sachverständigengutachtens im gerichtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Es entspricht insofern gefestigter Rechtsprechung (vgl. etwa : Senatsbeschluss v. 26.11.2007 - 3 U 174/07: MedR 2008, 508), dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, wonach eine seltene Komplikation auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückgeht.
  • OLG Köln, 13.03.2002 - 5 U 70/00
    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
    Weil die Penisverletzung den insofern gebilligten Sachverständigenausführungen zufolge (auch unter Berücksichtigung evtl. Verwachsungsbelastungen aufgrund stattgehabter Voroperationen) kein eingriffsspezifisches Risiko der Vasektomie darstellte, bestand nach der Rechtsprechung insofern bezüglich der (höchst selten vorkommenden) Penisverletzung keine ärztliche Risikohinweispflicht gegenüber dem Patienten (vgl. zum Aufklärungsbedarf bei seltenen, aber die Lebensführung ggfls. besonders belastenden Risiken : BGH, VersR 2000, 725, 726; OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2007 - 3 U 155/06; OLG Köln, Urteil vom 25.04.2007 - 5 U 180/05;; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - 5 U 70/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht